Flughafen BER

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Inhaltsverzeichnis

Korrekturen

Standortentscheidung

  • es waren 4000 private Kläger und 4 betroffene Geinden, die 2006 klagten.
  • Der BVBB e.V. führte das PFV für die Betroffenen:
    • 136.000 Einwendungen von ca. 70.000 Einwendern mit ca. 4000 unterschiedlichen Argumenten.
    • Bei der Ergänzung des PFV kamen nochmals 126.000 Einwendungen.
    • Über den Verlauf von mehr als 5 Monaten hat der BVBB e.V. die tägliche und in der Regel 8-10 stündige Anhörung mit kompetenten Sachbeiträgen bestritten.





Kontroversen um den Ausbau

Standortentscheidung

Bereits kurz nach der Standortfestlegung, hatten sich vier Bürgerinitiativen aus Berlin und dem Umland gegründet, die sich gegen die Pläne engagierten, den Flughafen am Berliner Stadtrand zum neuen Großflughafen auszubauen. Ab 2010 wurden weitere Bürgerinitiativen, die gegen den Flughafenbau waren, gegründet.[1] Diese sahen die Belastung durch Fluglärm und Schadstoffimmissionen als nicht ausreichend berücksichtigt und werteten den Neubau des Flughafens Berlin Brandenburg deshalb als nicht geeignet. Mit Unterstützung der Bürgerinitiativen klagten mehrere Anwohner und vier betroffene Gemeinden, Großbeeren, Eichwalde, Schulzendorf und Blankenfelde-Mahlow, gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des Flughafens Berlin Brandenburg zum einzigen internationalen Verkehrsflughafen in der Region Berlin-Brandenburg, allerdings wurden im März 2006 die Musterklagen vom Bundesverwaltungsgericht zum überwiegenden Teil abgewiesen.[2] Dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft zufolge sind vor der Eröffnung des BER etwa 225.000 Berliner von Fluglärm betroffen, nach der Eröffnung nur noch rund 65.000.[3]

Nachtflüge

Gegen den Ausbau des Flughafens Schönefeld klagten 4000 Anwohner vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. In seinem Urteil[4] vom 16. März 2006 bestätigte das Gericht die Standortwahl Schönefeld unter erheblichen Auflagen hinsichtlich des Nachtflugbetriebes. Das Lärmschutzkonzept der Flughafenbetreiber wurde aufgehoben. Das Gericht stellte fest:

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Das Gericht untersagte einen Flugbetrieb in der Nachtkernzeit von Mitternacht bis 5 Uhr und verbot Starts und Landungen in den Nachtrandstunden von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr, die ohne „erkennbare Notwendigkeit gerade in diesen Zeitraum – und damit außerhalb der unter Lärmgesichtspunkten weniger problematischen Tagstunden – gelegt werden“.[4]

Am 13. Oktober 2011 erlaubte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Flüge in den sogenannten „Randzeiten“. Das heißt: Flugbetrieb darf von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr stattfinden.[5]

Flugrouten

Im September 2010 veröffentlichte die Deutsche Flugsicherung neue geplante Abflugrouten[6] für BER. Nach den bisherigen Unterlagen,[7] die auch dem Genehmigungsverfahren und den Klagen gegen die Genehmigung zugrunde lagen, sollten die Flugzeuge von den Bahnen in gerader Linie starten. Nach der neu veröffentlichten Planung sollen drei der vier Abflugrouten um etwa 15° von der geraden Linie abweichen. Die nordwestliche Route soll nunmehr entlang der Berliner Stadtgrenze nahe Lichtenrade, Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow und Steglitz-Zehlendorf sowie über Potsdam führen.[8] Diese neuen Flugrouten stoßen auf Widerstand von Anwohnern im weiteren Umland, die sich in 27 örtlichen Bürgerinitiativen (Stand 28. Oktober 2010) zusammengeschlossen haben.[9] Zudem wird gewarnt, dass sich innerhalb der geplanten Flugschneise zwei Nuklearanlagen befinden, die bei einem Flugzeugabsturz zu besonderer Gefährdung der Bevölkerung führen könnten: die nukleare Forschungsanlage des Helmholtz-Zentrums und ein Lager für radioaktive Abfälle in Berlin-Wannsee.[10][11]

Zur Beratung der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge ist, wie für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, auch in Schönefeld eine Fluglärmkommission nach §32 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorhanden. Diese konnte einige Veränderungen der ursprünglich von der Deutschen Flugsicherung geplanten Flugrouten erreichen, wie zum Beispiel ein Verzicht auf den Überflug Potsdams; andere Forderungen der Bürgerinitiativen wurden jedoch nicht erfüllt.[12][13] Diese Forderungen der Bürgerinitiativen waren entweder sicherheitsrelevant oder flugbetrieblich nicht durchführbar. Auf Initiative dieser Fluglärmkommission wurde auch die neue, hochumstrittene sogenannte Müggelseeroute eingeführt, da eine Doppelbelastung der Bürger in Erkner verhindert werden soll. Am 26. Januar 2012 gab das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die endgültigen Abflugstrecken für den Flughafen bekannt.[14][15]

Am 31. Juli 2012 wies das Bundesverwaltungsgericht die Klagen mehrerer Anwohner gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Flughafens ab.[16]


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