Verstoß gegen die Richtlinie 2002/49/EG

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Aktuelle Version vom 28. Januar 2014, 06:22 Uhr

"Die Europäische Kommission stellt in Ihrer Antwort vom 06.05.2011 fest, dass ein Verstoß gegen die Richtlinie 2002/49/EG vorliegt. Weiterhin wird festgestellt: “Die Kommission bleibt bei ihrem Standpunkt, dass Deutschland Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 2 nicht erfüllt hat, da die Lärmkarte für den Flughafen Schönefeld nicht bis Juni 2007 vorgelegt wurde.” … ”Nach weiteren Kontakten zwischen der Kommission und den Deutschen Behörden haben sich letztere bereit erklärt, sobald wie möglich und in jedem Fall vor Ende des Sommers (2011, d.V.) eine Lärmkarte für den Flughafen Schönefeld zu erstellen. Bitte teilen Sie mit, ob eine Lärmkartierung vorliegt, so wie von ihrem Hause den EU-Behörden zugesagt."[1]

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[Bearbeiten] Referenzen

  1. http://www.bündnissüdost.de/2011/10/mit-satten-vier-jahren-verspatung-larmkartierung-eingetroffen/ bündnissüdost.de - Mit satten VIER Jahren Verspätung: Lärmkartierung eingetroffen!
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