Planfeststellungsbeschluss

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=== Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 ===
 
=== Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 ===
Markierung Betrifft: A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 3 Plan der baulichen Anlagen; 3.5 Auflagen;
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Markierung Betrifft: Seite 103; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 3 Plan der baulichen Anlagen; 3.5 Auflagen;
  
 
''Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt''
 
''Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt''
  
 
* [http://europa.eu/legislation_summaries/other/l24253_de.htm Sicherheit im Luftverkehr: Gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt / Verordnung (EG) Nr. 2320/2002]
 
* [http://europa.eu/legislation_summaries/other/l24253_de.htm Sicherheit im Luftverkehr: Gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt / Verordnung (EG) Nr. 2320/2002]
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=== Lärm, Flugbetriebliche Regelungen ===
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Markierung Betrifft: Seite 104; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 5 Lärm; 5.1 Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms; 5.1.1 Flugbetriebliche Regelungen
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''Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten, neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb folgenden Einschränkungen:''
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vgl. alle Details auf den weiteren Seiten
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=== Allgemeiner Lärmschutz, Rauminneren ... kein höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) ===
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Markierung Betrifft: Seite 105; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 5 Lärm; 3.5 Auflagen; 5.1 Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms; 5.1.2 Allgemeiner Lärmschutz;
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1) Für Wohnräume, Büroräume, Praxisräume und sonstige nicht nur vorübergehend betrieblich genutzte Räume in der Umgebung des Flughafens sind geeignete  Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass durch die An- und Abflüge am Flughafen im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern '''keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.''' Innerhalb des Tagschutzgebietes haben die Träger des Vorhabens auf Antrag des Eigentümers eines Grundstücks, das am 15.05.2000 bebaut oder bebaubar war, für geeignete Schallschutzvorrichtungen an den Räumen Sorge zu tragen. Außerhalb des Tagschutzgebietes ist durch eine Einzelfallprüfung das Erfordernis von Schallschutzvorrichtungen durch den Eigentümer eines Grundstückes, das am 15.05.2000 bebaut oder bebaubar war, durch eine Geräuschmessung außen nachzuweisen. Die Kosten für den Nachweis, die Einzelfalluntersuchung und die geeigneten Schallschutzvorrichtungen tragen im Fall des Erfordernisses die Träger des Vorhabens.
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== weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Planfesstellungsbeschluss ==
 
== weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Planfesstellungsbeschluss ==

Version vom 17. Dezember 2012, 12:07 Uhr

PFB BER Anlage1.png

Der folgende Artikel dient zur Darstellung und Hinterfragung des Planfestellungsbeschlusses des BBI / BER aus dem Jahre 2004 (AZ: 44/1-6441/1/101)[1][2]. Es dient zur Prüfung allgemeiner und begründeter Aussagen im Rahmen dieses Dokumentes zur weiterführenden Recherche.


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsübersicht

Inhalt (3) - BAND I
Abkürzungen, Maßeinheiten (37)

A Verfügung (57)

I Feststellung der Pläne (57)
1 Flugbetriebsflächen (57)
2 Bauliche Anlagen und Grünordnung (59)
3 Äußere Verkehrsanbindung Straßen (59)
4 Verkehrsanbindung Schiene (64)
5 Ausbauplanung Wasser (74)
6 Flugbetriebsstoffversorgung (82)
7 Sonstige Äußere Ver- und Entsorgungsleitungen (83)
8 Verlegung von Versorgungsleitungen (83)
9 Grunderwerb (86)
10 Grunderwerbsverzeichnis: (93)
11 Bauwerkverzeichnisse: (93)
12 Landschaftspflegerischer Begleitplan (93)
13 Rodeplan (95)
14 Pläne zur Erläuterung (97)
II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen (97)
1 Flugbetriebsflächen (97)
2 Auflagen zur Funktionsfähigkeit (98)
3 Plan der baulichen Anlagen (100)
4 Bauschutzbereich und Anpassung der Flughafengenehmigung (104)
5 Lärm (104)
6 Auflagen zur Luftreinhaltung (111)
7 Auflagen zur Vermeidung und Minderung sonstiger Auswirkungen (111)
8 Auflage Immissionsschutzbericht (112)
9 Naturschutz und Landschaftspflege (113)
10 Straßen und Wege (126)
11 Auflagen Schienenanbindung (130)
12 Wasserrechtliche Regelungen (132)
13 Betriebe (179)
14 Abfall (179)
15 Auflagen zu Altlasten, Altlastenverdachtsflächen (181)
16 Versorgungsleitungen (191)
17 Denkmalschutz (196)
18 Grundstücke (198)
19 Bauphase (Grundsätze) (198)
III Zusagen der Träger des Vorhabens (202)
1 Verringerung vorhabensbedingter Beeinträchtigungen während der Bauphase (202)
2 Altlasten (202)
3 Grundstückserschließung (203)
4 Temporär genutzte Flächen (203)
5 Fernseh- und Rundfunkempfang (203)
6 Eigenwasserversorgung (203)
7 LBP (203)
8 Digitale Daten für Kompensationskataster (203)
9 Rodeplan und Forstwirtschaft (204)
10 Sonstige Zusagen (204)
IV Entscheidungen über Anträge und Einwendungen (204)

B Sachverhalt (205)

I Geschichte des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld 1934 bis 2004 (205)
1 Werksflugplatz der Henschel-Flugzeugwerke AG (1934 bis 1945) (205)
2 Flugplatz der Roten Armee (1945 bis 1955) (208)
3 Zentralflughafen der DDR (1955 bis 1989) (209)
4 Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (ab 1989) (216)
5 Bau des „Single-Airports“ Berlin Brandenburg International BBI (220)
II Zur Planfeststellung beantragte Vorhaben (222)
1 Die Erweiterung der Flugbetriebsflächen (222)
2 Erweiterung der Landseite (Abfertigungsbereiche) (223)
3 Erweiterung des Flughafengeländes/Flughafenzaun (224)
4 Verkehrsanbindung Straße und Wiederherstellung zerschnittener Straßen- und Wegebeziehungen (224)
5 Verkehrsanbindung Schiene (226)
6 Entwässerung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (227)
7 Ver- und Entsorgungsanlagen des auszubauenden Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (228)
8 Versorgung/Flugbetriebsstoff (228)
9 Unterlagen nach § 40 Abs. 1 Nr. 6, 7 LuftVZO (229)
10 Landschaftspflegerischer Begleitplan (229)
11 Parallele Planvorhaben (229)
III Planfeststellungsverfahren (230)
1 Antrag und Antragsunterlagen (230)
2 Auslegung der Planunterlagen (235)
3 Beteiligung von Behörden, Bund- und Gebietskörperschaften, Verbänden, Institutionen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (239)
4 Einwendungen und Stellungnahmen (248)
5 Erörterungstermine (261)
6 Abschließende Stellungnahme (262)
7 Ergänzende Anhörung zur Standortalternativendarstellung der Träger des Vorhabens (263)
8 Nachgereichte Planfeststellungsunterlagen (267)
9 Planänderungen und Ergänzungen des Planfeststellungsantrages (275)
10 Gutachten im Auftrag der Planfeststellungsbehörde (282)
11 Zurückgenommene Einwendungen (282)

C Entscheidungsgründe (283)

I Verfahrensrechtliche Bewertung (283)
1 Notwendigkeit der Planfeststellung (283)
2 Zuständigkeit (283)
3 Umfang der Planfeststellung (283)
4 Angewandte Verfahrensvorschriften (285)
5 Anhörungsverfahren (285)
II Materiell-rechtliche Würdigung (327)
1 Entscheidungsreife (327)
2 Planrechtfertigung. (327)
3 Öffentliches Interesse am Luftverkehr (343)
4 Luftverkehrsbedarf (350)
5 Raumordnung und Landesplanung (367)
6 Alternativen (380)
7 Flughafenausbau (404)
8 Straßenbauliche Folgemaßnahmen (479)
9 Schienenanbindung (508)
10 Lärm (524)
11 Luftreinhaltung (707) - BAND II
12 Sonstige Auswirkungen (743)
13 Immissionsschutzbericht (756)
14 Wasserwirtschaft (756)
15 Natur und Landschaft (786)
16 Leitungen und Anlagen (876)
17 Abfall (884)
18 Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, Kampfmittel (887)
19 Denkmalschutz (911)
20 Öffentlicher Belang Landwirtschaft (916)
21 Beeinträchtigungen der kommunalen Gebiets- und Planungshoheit (929)
22 Private Belange (957)
III Umweltverträglichkeitsprüfung (1087)
1 Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (1088)
2 Grundlagen und methodische Vorgehensweise (1090)
3 Vom Antragsteller geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten (1093)
4 Zusammenfassende Darstellung der entscheidungserheblichen Sachverhalte gemäß §

11 UVPG (1105)

5 Zusammenfassende Bewertung der entscheidungserheblichen Sachverhalte gemäß § 12 UVPG (1139)

D Abschließende Gesamtbetrachtung (1163)

E Kostenentscheidung (1169)

F Rechtsbehelfsbelehrung (1171)


Markierungen

Im folgenden werden einige wichtige bzw. interessante Passagen aufgeführt. Sie sind unsortiert und ohne Bewertung.

Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002

Markierung Betrifft: Seite 103; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 3 Plan der baulichen Anlagen; 3.5 Auflagen;

Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt


Lärm, Flugbetriebliche Regelungen

Markierung Betrifft: Seite 104; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 5 Lärm; 5.1 Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms; 5.1.1 Flugbetriebliche Regelungen

Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten, neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb folgenden Einschränkungen:

vgl. alle Details auf den weiteren Seiten


Allgemeiner Lärmschutz, Rauminneren ... kein höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A)

Markierung Betrifft: Seite 105; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 5 Lärm; 3.5 Auflagen; 5.1 Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms; 5.1.2 Allgemeiner Lärmschutz;

1) Für Wohnräume, Büroräume, Praxisräume und sonstige nicht nur vorübergehend betrieblich genutzte Räume in der Umgebung des Flughafens sind geeignete Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass durch die An- und Abflüge am Flughafen im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten. Innerhalb des Tagschutzgebietes haben die Träger des Vorhabens auf Antrag des Eigentümers eines Grundstücks, das am 15.05.2000 bebaut oder bebaubar war, für geeignete Schallschutzvorrichtungen an den Räumen Sorge zu tragen. Außerhalb des Tagschutzgebietes ist durch eine Einzelfallprüfung das Erfordernis von Schallschutzvorrichtungen durch den Eigentümer eines Grundstückes, das am 15.05.2000 bebaut oder bebaubar war, durch eine Geräuschmessung außen nachzuweisen. Die Kosten für den Nachweis, die Einzelfalluntersuchung und die geeigneten Schallschutzvorrichtungen tragen im Fall des Erfordernisses die Träger des Vorhabens.

weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Planfesstellungsbeschluss


Referenzen

  1. http://www.eib.org/attachments/pipeline/20010389_nts_de.pdf Az.: 44/1-6441/1/101 Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004
  2. http://www.bvbb-ev.de/index.php/dokumente-und-unterlagen/category/11-planfeststellungsbeschluss-2004?download=34:planfeststellungsbeschluss-13082004 Az.: 44/1-6441/1/101 Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004
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