Schallschutzprogramm BER
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Einführung
Die Schallschutzmaßnahmen sind eng mit dem fehlerhaften Flughafenstandort verknüpft. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Schallschutzmaßnahmen am Flughafen BER durch die Flughafenholding FBB (damals noch FBS) beantragt wurden um den Planfeststellungsbeschluss zu sichern. Die maximalen Schallpegel von 55 dB(a) sind daher weder Tippfehler noch ein Versehen. Vgl.: Planfestellgungsbeschluss Lärmschutz Der Schallschutz ist die wesentliche Stütze des Planfeststellungsbeschlusses an dem ungeeigneten Flughafenstandort.
Grundlegende Kritik
- es war nie im Interesse die selbst auferlegten Schallschutzanforderungen zu erfüllen
Spätestens mit dem Anfechten[1] des OVG Urteils vom 26.04.2013 [2] ist dies nicht mehr zu revidieren.
In dem Zwischenbericht der Piratenfraktion[3] findet sich auf der Seite 14 im 2. Abschnitt die Formulierung:
„Die Tatsache, dass die Lärmschutzproblematik und die damit verbundenen Mehrkosten von der Flughafengesellschaft und ihrem Aufsichtsrat lange verschwiegen wurden, ergab sich direkt aus der Veröffentlichung solcher Informationen.“
- Schutz vor Störung des Gespräches ist kein Schutz vor Lärm!
Die maximalen Schallwerte von 55 dB(a) sollen verhindern, dass ein Gespräch gestört wird. Um eine Vorstellung von dem dennoch existierenden Lärm zu bekommen, muss man sich vor Augen führen, dass der Flughafen jeden Tag, 365 Tage im Jahr, von 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr betrieben werden soll. vgl. auch Nachtfluglüge. Das bedeutet, dass Ruhephasen mit diesem Lärmschutz nicht gewährleistet werden, sondern lediglich Gespräche nicht gestört werden.
- Schutz nur im Inneren von Gebäuden
Die Verlärmung durch den Flughafen BER ist Flächendeckend (Tegel + Tempelhof + Schönefeld = BER). Für Kinder, deren Kita und Schule in direkter Nachbarschaft der Wohnungen liegen, gibt es damit kein entrinnen aus dem Lärmteppich. Schulhof, Schulsport, Wanderungen, Spielplätze usw., alles verlärmt. Das Kinder ein Schutzgut der Gesellschaft sind, ist sogar dem Planfeststellungsbeschluss zu entnehmen. Hier wird explizit der Schutz_besonderer_Einrichtungen hervorgehoben. Kinderzimmer gehören nicht dazu. Was Fragen aufwirft.
- Umweltverträglichkeit manipuliert
In diesem Zusammenhang wirft auch die Umweltverträglichkeitsprüfung Fragen auf. Mehr zu dem Thema unter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Schallschutzmaßnahmen entsprechen nicht den Bauvorschriften
Die vom Flughafen bezahlten (Übernahme der Kosten) Lüftungsanlagen entsprechen nicht den Bauvorschriften bzw. sind ungeeignet [4]
wesentliche geschichtliche Eckpunkte
12.01.2012 - Die Staatsanwaltschaft Potsdam verfolgt einen Anzeigevorgang gegen Verantwortliche der Firma „Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH“ wegen des Tatvorwurfs des versuchten Betruges.[5]
Laut Wohungsverwaltungs- und Baugesellschaft Blankenfelde (Wobab) verstößt die Flughafengesellschaft gegen geltende Vorschriften und Standards.
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat im Oktober 2011 gegen die Mitglieder der Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) Strafanzeige erstattet. Diese wurde durch eine weitere Strafanzeige vom 22.02.2012 untermauert. [6]
Es wird versucht die durch das Gericht auferlegten Grenzwerte zu relativieren. Eine aktuelle Zusammenfassung zu diesem Thema findet man unter dem Artikel Unwahrheiten werden auch durch ständige Wiederholungen nicht zur Wahrheit!.
Der Skandal um den Schallschutz weitet sich aus. In der Pressemitteilung vom 01.03.2012 des ABB wird darauf hingewiesen, dass sogar das Ministerium an der Relativierung der durch das Verwaltungsgericht im Jahre 2006 festgelegten Grenzwerte.
Am 26.04.2013 bestätigte das OVG die in dem Planfeststellungsbeschluss aufgeführten 0x55 dB(a) Überschreitung [7] [8]
Am 15.05.2013 will der Flughafen ein Änderungsantrag bezüglich des Schallschutzes beantragen [9]
Am 11.06.2013 bekräftigt das Land Berlin, der Bund und das Land Brandenburg als Gesellschafter gegen das Urteil des OVG zur Umsetzung das im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Schallschutz vorzugehen [10]
Am 14.06.2013 Titelt die MAZ "Aufsichtsrat lässt Mehdorn freie Hand". Ziel ist es, den Gerichtsbeschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) anzufechten.
Am 14.06.2013 wird erneut versucht die betroffene Bevölkerung zu diskreditieren. Es wird darauf angespielt, dass die Abgeltungsklausel (vgl.: Planfeststellungsbeschluss, Anspruchsvoraussetzungen Stichpunkt 2), welche für Ausnahmefälle gedacht war um vollständige Sanierung von Wohnhäusern zu verhindern, aufgrund des zu erwartenden Lärmteppichs nahezu für alle Wohnhäuser gelten müsste. Damit ist sowohl klar, dass die Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung an dem Flughafenstandort nicht eingehalten werden können und zum anderen ist dieser Zustand höchst fragwürdig, da es sich bei der mündlichen Begründung für diese Klausel eben um Ausnahmefälle handelte. Es ist damit zu rechnen, dass aus Sicht der betroffenen Bürger dagegen rechtlich vorgegangen wird. Um hier den schwarzen Peter der fehlerhaften Planung an dem falschen Standort zu vertuschen, wird in dem Artikel der Bildzeitung der betroffene Bürger und der Zusammenhang recht fragwürdig dargestellt bzw. wird der Versucht gestartet, die berechtigte Notwendigkeit des Schutzes durch Änderungen am Gesetzt zu verhindern.
Am 28.01.2014 gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Klagen in letzter Instanz Recht, dass die Anforderungen des Schallschutzes entsprechend des Planfeststellungsbeschluss umzusetzten sind [11][12].
Am 31.01.2014 veröffentlicht Gunnar Suhrbier auf der Seite des BVBB e.V. eine Erläuterung unter dem Titel Beim Schallschutz verrechnet.
Bis zum 12. Mai 2014 konnte nicht ein endgültiger Bescheid vorgelegt werden. [13]
Planfeststellungsbeschluss und Schallschutz
In dem Planfeststellungsbeschluss wird unmissverständlich die folgende Formulierung aufgeführt (Seite 626, Teil C Entscheidungsgründe, Abschnitt 10.1.8 Lärmschutzkonzept):
Zur Gewährleistung einer ungestörten Kommunikation in der Umgebung des Verkehrsflughafens Berlin- Schönefeld dürfen tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) im Innern von Wohnräumen, Büroräumen, Praxisräumen und sonstigen nicht nur vorübergehend betrieblich genutzten Räume mit überwiegend lärmarmer oder geistiger Tätigkeit regelmäßig keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.
Zur Gewährleistung eines ungestörten Schlafs zur Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) dürfen bei An- und Abflügen am Flughafen im Innern der Schlafräume bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten. Fluglärmbedingte Aufwachreaktionen werden somit weitgehend vermieden und eine möglicherweise gesundheitsgefährdende Störung des Schlafes aufgrund fluglärmbedingter Schallereignisse tritt nicht ein.
Dokumente und Unterlagen
- 20.11.2008 - Ergebnisvermerk der Besprechung mit der FBS vom 20.11.2008 zum Thema Schallschutzprogramm BBI, Vollzug der Tagschutzregelungen aus dem Planfestellungsbeschluss vom 13.08.2004 [1]
- 15.01.2014 - Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 15.01.2014 [2]
Presse
Web
BVBB
Rechtsanwälte Grawert und Partner
Lärm: bautechnische Aspekte zum Schallschutz; unkommentierte Sammlung von Stichpunkten
Lärmmessungen
Frequenzbereiche:
- Wichtig für Schallschutz: Berücksichtigung von Frequenzbereich
Fluglärm:
Frequenzbereiche, Hörbereiche, dB(a), dB(c) usw.
Schallschutz - bauliche Massnahmen, Grundlagen
- wikipedia:Schalldämmung
- wikipedia:Bauakustik
- wikipedia:Schalldämmmaß
- baunetzwissen.de, Schallschutz: Berechnung
- Bauakustik - Grundlagen der Luftschalldämmung von Bauteilen
Schalldämmmaß
- Berechnungsbeispiel (PDF)
- Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern - Vergleich verschiedener Regelwerke (PDF)
- Beispiel Schallschutznachweis auf Grundlage DIN 4109
- Berechnungsbeispiele Massivbau, Skelettbau
Beispielberechnungen
Siehe auch
Schnelleinstieg Betrügereien und Mauscheleien
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Aktuelle Aktionen und Aktivitäten Lösungen Informationsquellen rund um den BBI/BER Recherche
Informationsquellen rund um den BER Informationen |
Referenzen
- ↑ http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/flughafen-ber-schallschutz-urteil-soll-revidiert-werden,11546166,23217496.html BER-Schallschutz-Urteil soll revidiert werden
- ↑ http://bi-gosener-wiesen.blogspot.de/2013/05/ber-und-die-vorgeschriebenen-innenpegel.html BER und der vorgeschriebene Innenpegel: Null bleibt Null
- ↑ https://www.piratenfraktion-berlin.de/2014/01/24/piratenfraktion-veroeffentlicht-eigenen-zwischenbericht-zum-ber-untersuchungsausschuss/
- ↑ http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12441572/61939/Vortrag-ueber-Schallschutzluefter-Wo-Zuluft-angesaugt-wird-muss.html Vortrag über Schallschutzlüfter / Wo Zuluft angesaugt wird, muss auch für Abluft gesorgt werden
- ↑ http://www.fluglaermfreie-havelseen.de/betrugsskandal_flughafen_ber/, Abgerufen, 13.01.2012
- ↑ http://www.vdgn.de/menue/info/presse/presse220212.html, Verband Deutscher Grundstücksnutzer, Pressemitteilung vom 22. Februar 2012; abgerufen am 23.02.2012
- ↑ http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/04/26/ber-laermschutz-muss-verbessert-werden/ deutsche wirtschafst nachrichten, Neue Kosten: BER hat bei Entschädigungen getrickst vom 26.04.2013; abgerufen am 26.04.2013
- ↑ http://bi-gosener-wiesen.blogspot.de/2013/05/ber-und-die-vorgeschriebenen-innenpegel.html BER und der vorgeschriebene Innenpegel: Null bleibt Null, abgerufen 31.05.2013
- ↑ http://www.bild.de/regional/berlin/hartmut-mehdorn/geheimplan-fuer-ber-schallschutz-30395540.bild.html Geheimplan für BER-Schallschutz
- ↑ http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/flughafen-ber-schallschutz-urteil-soll-revidiert-werden,11546166,23217496.html BER-Schallschutz-Urteil soll revidiert werden
- ↑ http://www.bvbb-ev.de/index.php/pressemitteilungen-als-liste/1149-bvbb-bundesverwaltungsgericht-bestaetigt-lug-und-trug-durch-fbb-und-mil BVBB: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Lug und Trug durch FBB und MIL
- ↑ http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/hauptstadtflughafen-ber-unterliegt-im-schallschutz-streit,11546166,26016236.html BER unterliegt im Schallschutz-Streit
- ↑ http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article127895054/Umbau-der-Entrauchungsanlage-nicht-durchgeplant.html Die Welt; "Umbau der Entrauchungsanlage nicht durchgeplant" vom 12.05.2014; Absatz 5; Auszug:«Insgesamt haben wir hier keinen einzigen endgültigen Bescheid», sagte der Vorsitzende der Fluglärmkommission, Gerhard Steintjes.