Flugrouten

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Version vom 27. Oktober 2011, 20:36 Uhr

Mit dem Flugroutenbetrug wird der Umstand bezeichnet, dass durch die Länder Berlin und Brandenburg sowie durch die Landesentwicklungsplanung "gerade" Flugrouten publiziert wurden. Ausgehend von dieser Annahme wurden Lärmschutzgebiete definiert. Bürger wurden auf Grundlage dieser Annahme über möglichen zu erwartenden Fluglärm in den kommenden Jahren informiert.

Diese so genannten 'alten' Flugrouten waren nie genehmigungsfähig.

Zum ersten Mal wurde erst 2010 den Berlinern und Brandenburgern in der Fläche bekannt, welche negativen Auswirkungen der Flughafen auf die Region haben wird. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Bürgerinitiativen gegründet.

Die Bürgerinitiative "Bürgerinitiative Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow" http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de veröffentlichte mit der Pressemitteilung 78/11 den Beleg zu "Geheime Behördenabsprache zur Irreführung des Bundesverwaltungsgerichts" BI KLM - Pressemitteilung 78/11 - PDF

Die Bündnis Südost gegen Fluglärm veröffentlichte einen Leserbrief, in dem unterstellt wird, dass der Betrug 1998 verabredet wurde: Der Flugroutenbetrug wurde 1998 verabredet



Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte

  • die 'endgültigen' Flugrouten werden erst zur Inbetriebnahme bekannt gegeben
  • Flugrouten werden im laufenden Betrieb geändert
  • "Es wurde ein unabhängiger, gleichzeitiger Start-und Landebetrieb auf einem Parallelbahnsystem mit bis zu 360.000 Flugbewegungen pro Jahr genehmigt. Das bedeutet, der Flughafenbetreiber hat einen Rechtsanspruch darauf, diesen Flugbetrieb nach Inbetriebnahme des BBI auch abwickeln zu dürfen." [1]


Lesen Sie dazu auch:

Lösungsmodelle

Die Abbildung der Lösungsmodelle beschränkt sich auf den Themenbereich Flugrouten bzw. den damit verbundenen Fluglärm. Bitte beachten Sie, dass durch eine Entlastung durch Fluglärm alle weiteren Probleme des Standortes wie z.B. die Kosten nicht gelöst werden! Es ist durchaus möglich, dass ein Konzept alle bzw. viele Belange berücksichtigt. Das kann dazu führen, dass es hier ebenfalls gelistet wird, jedoch nicht zwangsläufig. Eine vollständige Auflistung aller Lösungsmodelle finden Sie in dem Artikel

Zur besseren Orientierung werden Lösungsmodelle in 3 Kategorien aufgeteilt:

  • Flugrouten Vorschläge können nur die Anzahl der Betroffenen verschieben, lösen jedoch an dem Standort das Problem von Fluglärm nicht. Hierzu ist zu beachten, dass Flugrouten jeder Zeit geändert werden können. Des Weiteren sollte besser von "Flugkorridoren" gesprochen werden.
  • Teillösungen beziehen sich auf Lösungsansätze, die als langfristige Lösungsvorschläge zu verstehen sind. Sie lösen jedoch das Fluglärmproblem nicht vollständig für den Standort, sondern verschaffen Teilbereichen bzw. Gebieten eine Minderung.
  • vollständige Lösungsmodelle bedingen einen Vorschlag der den gesamten Bereich Lärm frei bzw. eine deutliche Reduzierung ergibt.

Eine weitere Bewertung der Lösungsvorschläge soll nicht vorgenommen werden, jedoch sind Hinweise und Ergänzungen zum Verständnis zulässig.


vollständige Lösungsmodelle

Teillösungen

Flugrouten Vorschläge

http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Pr%C3%A4sentation%20Abw%C3%A4gungsergebnisse%20Teil%201%20%20PAKET%20II%20%20EDDB%2020110926_V1.0_low.pdf

Presse


Weblinks

Referenzen

  1. http://www.bvbb-ev.de/index.php/de/bbi-faq.html BBI FAQ - Planfeststellungsverfahren - Was wurde im Planfeststellungsverfahren BBI hinsichtlich der zukünftigen Flugrouten geregelt?; Abgerufen 07.11.2011

Siehe auch

Schnelleinstieg

Betrügereien

Aktuell

Lösungen

Infos

Sonstiges

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