Konsensbeschluss

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Aus "Informationen zum BBI-Skandal, Konsensbeschluss von 1996"

"Der damalige Berliner Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) und der Verkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) wollten den Flughafen aber unter allen Umständen nach Schönefeld holen.

Das Flughafenkonzept wurde im Vorfeld der Standortentscheidung so weit eingedampft, dass es mit dem bevölkerungsreichen Standort Schönefeld kompatibel erschien. Ursprünglich geplant war ein Großflughafen und internationales Drehkreuz mit vier Start- und Landebahnen (im letzten Ausbaustadium), geeignet für 60 Millionen Passagiere. In der Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung von 1991 hieß es noch: Der BBI soll eine Drehkreuzfunktion für ganz Europa erfüllen. Der neue Standort muss geeignet sein, alle Luftverkehrsanforderungen des nächsten Jahrhunderts zu erfüllen (Söllner, wie oben, S.27).


Den Befürwortern Sperenbergs wurde dann aber durch eine vergleichsweise ungünstige Prognose bezüglich der zu erwartenden Fluggastzahlen der Wind aus den Segeln genommen. Die Standortempfehlung (ein Teil des Konsensbeschlusses) „berücksichtigt vor allem, … dass der ursprünglich angenommene Bedarf für einen Flughafen, auf dem bis zu 60 Millionen Passagiere abgefertigt werden können - ein wesentliches Argument, das wegen des Flächenbedarfs für Schönefeld gesprochen hätte – nicht nachweisbar ist“ (www.waldblick-gegen-flugrouten.de/wp-content/uploads/2011/01/konsensbeschluss.pdf.)

Mit dem Konsensbeschluss, den die drei Gesellschafter Berlin, Brandenburg und der Bund unterzeichneten, fiel die Entscheidung auf den Standort Schönefeld. Der Bund und Berlin hatten massiven Druck auf Manfred Stolpe (Brandenburg) ausgeübt.

Die Standortentscheidung war zu einem erheblichen Teil der Vorteilnahme Berlins geschuldet. Aber auch andere Interessen standen dahinter: „Wissmann vertrat eindeutig die Interessen des Bundes, der auch an den Flughäfen in München und Frankfurt beteiligt ist und für die ein Berliner Großflughafen ohne Nachtflugbeschränkung (nämlich in Sperenberg) eine erhebliche Konkurrenz bedeutet hätte“ (Günter Ederer, Der BBI ist unsinnig und unrentabel, Tagesspiegel, 1.11.2010).

Bis zu diesem Zeitpunkt war in der Bundesrepublik noch kein Fall bekannt, bei dem eine Planungsgenehmigung gegen die Beurteilung durch ein Raumordnungsverfahren erteilt worden wäre (Söllner, wie oben, S.36) - Es handelt sich also um einen ganz außergewöhnlichen Vorgang. Hier liegt sicher auch der Ursprung der meisten weiteren Probleme mit dem BBI.

„Die Entscheidung gegen Sperenberg hatte auch zur Folge, dass sich private Investoren für einen neuen Großflughafen Berlin sofort zurückzogen“ (Ederer, Tagesspiegel, wie oben).

Dabei war den privaten Investoren beim Flughafenausbau eine wichtige Rolle zugedacht. Eines der Unternehmensziele der damaligen BBF (Berlin Brandenburg Flughafen Holding) war die „Attraktivität des Unternehmens für Privatbeteiligung“ (Konsensbeschluss). Die privaten Investoren waren offenbar von einem wirtschaftlichen Erfolg eines eingeschrumpften Flughafens in Schönefeld nicht zu überzeugen. Noch in der ersten Hälfte des Jahres 2003 wurde der zweite Versuch, die Flughafengesellschaft zu privatisieren, abgebrochen. Berlin, Brandenburg und der Bund beschlossen, den Flughafenneubau nun in eigener Regie zu betreiben (Günter Hellmich, Kommentar, Deutschlandfunk, 22.05.2003). Alleinige Gesellschafter sind bis heute die Länder Berlin, Brandenburg und die Bundesrepublik Deutschland.

Die offensichtlichen Bedenken der Privatwirtschaft gegenüber dem BBI-Projekt in Schönefeld hätten ein Signal dafür sein können, das Projekt neu zu überdenken und die Notbremse zu ziehen."[1]


Weblinks

Dokumente und Unterlagen:

Siehe auch


Referenzen

  1. http://www.zeuthen-gegen-fluglaerm.de/bbi-skandal.html Informationen zum BBI-Skandal, Standortentscheidung,Konsensbeschluss von 1996 - zeuthen-gegen-fluglaerm.de
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